ZUSAMMENFASSUNG DER SITZUNG AM 22.4.2020 ÜBERNOMMEN VOM

Kulturschaffende durch Corona-Pandemie besonders stark betroffen


Der Kulturbetrieb und die Kulturschaffenden sind durch die Covid-19-Pandemie besonders stark betroffen und benötigen weitere Hilfen. Dies war der Grundtenor in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien unter Leitung von Katrin Budde (SPD) am Mittwoch, 22. April 2020. Zum Auftakt der Sitzung informierten Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, den Ausschuss über die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kulturszene und die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung.

 


„Zugang zur sozialen Grundsicherung erleichtert“


Zentrales Thema der Ausschusssitzung war vor allem die Situation von Solo-Selbstständigen und freischaffenden Künstlern. Diesen müsse verstärkt geholfen war, lautete das einhellige Votum aus allen Fraktionen. Grütters verwies auf die Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten in Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro. Diese Gelder würden den derzeit geschlossenen Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und um die laufenden Betriebskosten wie beispielsweise  Mieten zu decken. Um die persönliche Existenzsicherung zu gewährleisten, habe die Bundesregierung den Zugang zur sozialen Grundsicherung erheblich erleichtert.


„Freischaffende haben oft keine Betriebskosten“


So werde für die kommenden Monate nicht erhebliches Vermögen nicht berücksichtigt. Der Zugang zu Kinderzuschlägen werde erleichtert und die reellen Aufwendungen für Wohnung und Heizung würden anerkannt. Bei Einkommenseinbußen könnten die Betroffenen zudem bei der Künstlersozialkasse (KSK) und bei den Finanzämtern die Senkung ihrer Beiträge oder Steuervorauszahlungen beantragen. Die Kulturstaatsministerin wies darauf hin, dass es in keinem anderen Land Europas oder der Welt vergleichbare Hilfen für die Kulturszene gebe wie in Deutschland. Olaf Zimmermann vom Kulturrat begrüßte die Maßnahmen der Bundesregierung ausdrücklich. Allerdings würden sie nicht ausreichen, um die ausbleibenden Einnahmen auszugleichen. So könnten die Mittel aus der Soforthilfe eben nur für Betriebskosten beantragt werden. Vor allem freischaffende Künstler hätten aber oftmals keine oder kaum Betriebskosten, die sie geltend machen könnten.


„Kulturelle Infrastruktur dauerhaft sichern“


Zimmermann verwies darauf, dass es nach Beendigung der Corona-Krise keinen Nachholeffekt geben werde in der Kulturszene. Eindringlich warb er deshalb für die Auflage eines Fonds bis 2021, um die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu sichern. Zudem warb er dafür, den Zuschuss des Bundes zur KSK temporär zu erhöhen und Zuschüsse für Unternehmen mit mehr als zehn und weniger als 50 Mitarbeitern zu bewilligen. Zimmermann forderte den Bundestag auf, auch die begonnene Urheberrechtsreform weiter voranzutreiben und zeitnah abzuschließen. Gerade in Zeiten, in denen Kulturschaffende verstärkt auf digitale Verbreitungswege angewiesen seien, müssten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sie damit auch Geld verdienen könnten.


„Soforthilfen nicht immer passgenau“


Trotz aller Zustimmung zu den Maßnahmen der Bundesregierung wurde aus den Fraktionen aber auch Kritik laut. Marc Jongen (AfD) mahnte, dass die Maßnahmen und Auflagen einer regelmäßigen Evaluation unterworfen sein müssten. Es müsse geprüft werden, ob der Betrieb der Kultureinrichtungen unter Beachtung von Hygiene und Abstandsgebot nicht wieder aufgenommen werden könnte. Jongen kritisierte zudem, dass die Soforthilfen nicht immer passgenau seien. So würden Solo-Selbstständige ohne Betriebskosten von den Hilfen kaum profitieren.


„Kultur ist systemrelevant“


Simone Barrientos (Die Linke) und Erhard Grundl (Bündnis 90/Die Grünen) bemängelten, dass der erleichterte Zugang zur sozialen Grundsicherung keine Lösung für viele freischaffende Künstler darstelle. Kultur sei systemrelevant, und die Kulturschaffenden dürften nicht zu „Almosenempfängern“ degradiert werden, sagte Grundl. Barrientos kritiserte, die Maßnahmen der Bundesländer zur Unterstützung des Kulturbetriebes seien ein „Flickenteppich“, der Verunsicherung in der Kulturszene schaffe. Hartmut Ebbing (FDP) mahnte, in den Ländern werde die Verwendung der Soforthilfen des Bundes höchst unterschiedlich interpretiert. Insgesamt sei das Vorgehen von Bund und Ländern nicht gut abgestimmt. Auch Ebbing vertrat die Ansicht, dass die soziale Grundsicherung für die freischaffenden Kulturschaffenden nicht ausreiche.


„Lücken müssen geschlossen werden“


Martin Rabanus (SPD) und Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) begrüßten für die Koalitionsfraktionen die Maßnahmen der Regierung, räumten jedoch ein, dass es Lücken gebe, die geschlossen werden müssten. So könnten viele Kultureinrichtungen die gewährten Kredite nicht zurückzahlen, da eben kein Nachholeffekt zu erwarten sei nach Beendigung der Krise, führte Rabanus aus. Motschmann zeigte sich besorgt über die Situation der freischaffenden Künstler und bezweifelte, ob der erleichterte Zugang zur sozialen Grundsicherung der richtige Weg sei, um ihnen zu helfen. Bei den Künstlern gebe es an dieser Stelle auch emotionale Vorbehalte.


„Deutlich vereinfachtes Antragsverfahren“


Grütters wies die Kritik und Zweifel an der Unterstützung über den Weg der sozialen Grundsicherung zurück. Diese sei schließlich kein Hartz-IV-Bezug, wie mitunter behauptet werde. Das Antragsverfahren sei  deutlich vereinfacht, die Antragsteller müssten sich auch nicht als arbeitssuchend melden. Zudem würde dieser Weg auch anderen Berufsgruppen zugemutet, sie verstehe nicht, warum Künstler eine Ausnahme machen sollten. Sie sei allerdings bereit, auch über andere Modelle wie Pauschalzahlungen zu reden. Auch Olaf Zimmermann wies darauf hin, dass der Weg in die soziale Grundsicherung sicherlich nicht „schön“ sei, allerdings könnten in anderen Ländern freischaffende Künstler davon nur träumen.


(aw/22.04.2020)